Software abschreiben

Wird individuelle Software und Apps abgeschrieben? Und falls ja, wie und wie lange? In diesem kurzen Artikel möchten wir auf die wichtigsten Punkte eingehen.

3 wichtige Punkte
Software abschreiben
Software abschreiben

Abschreibung für Software

Nachdem die Finanzierung für eine individuelle Software geklärt ist, entsteht die Frage: Wird individuelle Software abgeschrieben? Und falls ja wie und wie lange? In diesem kurzen Artikel möchten wir auf die wichtigsten Punkte eingehen.

DISCLAIMER!
Bei den in diesem Artikel enthaltenen Informationen handelt es es sich nicht um eine Steuerberatung, sondern um einen reinen Informationsatikel. Die hier stehenden Informationen beziehen sich auf Erfahrungen mit Kundenprojekten und öffentlich einsehbaren Informationen. Keine dieser Informationen wurden auf Ihre Korrektheit oder Vollständigkeit geprüft und es wird keine Haftung übernommen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Einführung

Grundsätzlich gilt bei der Frage nach der Abschreibung: Ja, Individual-Software wird abgeschrieben. Dabei ist es egal, ob es sich um Standardsoftware handelt oder ob Sie eine App programmieren lassen möchten. Wichtige Faktoren sind der Preis, die Plattform der individuellen Software und der Typ der Software/App.

3 wichtige Punkte zur Abschreibung
  • Ist die Software, egal ob individuell oder Standard, günstiger als 800,00 € kann sie als geringfügiges Wirtschaftsgut (GWG) direkt abgeschrieben werden.
  • Bei der Anschaffung einer Software von über 800,00 €, die für die Nutzung am Computer angeschafft wurde, wird die Nutzungsdauer eines Computers angenommen. Die Dauer der Abschreibung beträgt somit 3 Jahre.
  • Handelt es sich beim Typ der Software um beispielsweise ein individuell entwickeltes ERP-System, beträgt die Abschreibungsdauer 5 Jahre.


Seit dem Jahr 2021 kann Standardsoftware sowie individuelle Software wie Computer bereits im gleichen Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.

Wichtig für Abschreibungen


Wichtig dabei ist, es gilt weiterhin §7 Abs. 1 des Einkommensteuergesetz (EStG) . Hier heißt es, dass bei Wirtschaftsgütern deren Nutzung zur Erzielung von Einkünften erfahrungsgemäß länger als 1 Jahr sind, jeweils für 1 Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen sind, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat allerdings verlautbaren lassen, dass es keine Beanstandungen geben wird, wenn Abschreibungen im Jahr der Anschaffung oder im Fall einer individuellen Entwicklung im Jahr der Herstellung, eine Abschreibung in voller Höhe vorgenommen wird.

Software Abschreiben Heusel

Einladung zu einem kostenlosen Erstgespräch

Julian Heusel

E-Mail: j.heusel@suited-technologies.com

Telefon: +49 07081 9509190

Suited Technologies entwickelt als Flutter Agentur individuelle Apps für Firmen und Organisationen. Haben Sie noch mehr Fragen zum Thema oder möchten eine eigene App entwickeln lassen, laden wir Sie gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch ein.